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Mittwoch, 8. September 2010
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Abgeleiteter Zulagenanspruch

Zu einem abgeleiteten Zulagenanspruch kommt es beispielsweise, wenn ein Ehegatte, der selbst keinen Anspruch auf eine Zulage für einen Riester-Vertrag hat, weil er zum Beispiel kein Arbeitnehmer ist, trotzdem die volle Grundzulage von 114 Euro (2007) vom Staat für einen eigenen Riester-Vertrag bekommt.
Das Beste daran: Er muss nicht einmal selber einen Euro in einen Riester-Vertrag einzahlen. Voraussetzung ist nur das der andere Ehepartner zulagenberechtigt ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt.
Um die staatliche Grundzulage zu bekommen ist nur ein Vertrag notwendig, der auf seinen Namen lautet, schon kassiert man die volle Zulagen und braucht aber selbst nichts einzuzahlen.
Achtung nicht vergessen: 138 Euro Kinderzulage pro Kind können Mütter oder Väter auf ihren eigenen Riester-Vertrag im Jahr 2007 gutschreiben lassen.